Über mich
Mario - Udo Marek
Firmengründer
Mein Unternehmen besteht seit 2011 und die Liste der zufriedenen Kunden beim Brandschutz ist lang und mittlerweile von renomierten Unternehmen angeführt.
Nur aus der eigenen Erfahrung heraus können sich neue Aspekte und vernünftige Lösungen entwickeln.
Es ist mein Bestreben, meine persönlichen Fähigkeiten und mein Fachwissen ständig weiterzuentwickeln sowie Organisation und Technik auf dem neuesten Stand zu halten."
PRÜFUNG & WARTUNG
MEHR SICHERHEIT?
WARTUNG DURCH FACHFIRMA!
Die ständige Betriebsbereitschaft Ihrer Anlage kann nur durch eine regelmäßige Wartung und
Instandhaltung der technischen Bauteile gewährleistet werden. Sicherheitssysteme wie
Brandschutzklappen oder Brandrauch-steuerklappen dienen im Falle eines
Brandes dem Schutz von Menschen und Sachwerten. Eine Wartung durch eine
qualifizierte Fachfirma ist daher unerlässlich.
Gemäß den technischen Richtlinien (TRVB) für vorbeugenden Brandschutz bzw. ÖNORMEN
und Verordnungen sind diese einmal jährlich durchführen zu lassen. Die genauen Bestimmungen erläutern wir Ihnen sehr gerne. Treten Sie mit uns in Kontakt!
Wir verfügen mit dementsprechenden Ausbildungen und Befähigungsnachweisen über die
Qualifikation diese Prüfungen und Wartungen fachgerecht durchzuführen.
Brandschutzklappen
Brandschutzklappen nach ÖNORM H6031
Auszug gemäß Pkt. 7.1:
Um den Erhalt der Funktion einer Brandschutzklappe sicherzustellen, sind nachfolgend angeführte Kontrollprüfungen in regelmäßigen Abständen von u.a. befugten Gewerbetreibenden nach dem Stand der Technik durchzuführen.
Brandschutzklappen mit Antrieb und Auslösevorrichtung sind als Einheit geprüft und deshalb gemeinsam der periodischen Kontrollprüfung zu unterziehen.
Das Intervall sowie der Umfang der Kontrollprüfung sind gemäß behördlicher Vorschriften und den Herstellerangaben festzulegen. Es wird ein halbjährliches Überprüfungsintervall empfohlen. Die Kontrollprüfung ist jedoch mindestens1-mal jährlich durchzuführen.
Das Ergebnis der Kontrollprüfung ist schriftlich in einem Protokoll festzuhalten, vom Durchführenden zu unterfertigen, dem Anlagenbetreiber zu übergeben und von diesem aufzubewahren. Die im Zuge der Kontrollprüfung festgestellten Mängel sind zu beheben; die Behebung sicherheitsrelevanter Mängel ist unverzüglich zu veranlassen.
Die Behebung der Mängel ist nachzuweisen.
Achtung: Prüfpflicht!
Lüftungsanlagenprüfung
gemäß. § 13 AStV.
Verordnung der Bundesministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten und an Gebäuden auf Baustellen festgelegt und die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird(Arbeitsstättenverordnung – AStV.),BGB I, II Nr. 368/1998
§ 13 AStV.(1) Folgende Anlagen und Einrichtungen(TRVB N 133– KRANKENHÄUSER UND PFLEGEHEIME)
sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Achtung: Prüfpflicht!
WAS BIETEN WIR AN?
WARTUNG DURCH FACHFIRMA!
Brandschutzklappe
Brandschutzklappe
Brandrauchklappe
Brandschutzklappe
Taschenfilter
Flächenfilter
Brandschutztechnik